Nutzungsbedingungen
Genereller Hinweis
Alle Rabatte, Ermäßigungen, Rückvergütungen und Sonderkonditionen sind Dauerrabatte, die exklusiv nur für Unternehmensmitarbeiter mit Benutzernamen sowie Passwort zugänglich sind. Mit dem Login auf mitarbeitervorteile.de erkennt der Mitarbeiter die Geltung dieser Nutzungsbedingungen und AGBs an.
Mitarbeitervorteile.de vermittelt bei vielen TOP-Partnern exklusive und
zusätzliche Rabatte (z. B. dailydeal.de bis zu 80% + 10 %). Die Exklusiv- und Zusatz-Rabatte erhalten Sie nur, wenn Sie über unser Vorteilsportal (via Direktlink, Code-Eingabe oder telefonisch mit Stichwort/Code) bestellen oder buchen!
Wenn Sie als Bestandskunde bei unseren Partnern deren News-
letter erhalten und darüber bestellen, profitieren Sie nicht von den mitarbeitervorteile.de-Rabatten.
Bitte behandeln Sie alle Informationen über die Mitarbeiter-Konditionen vertraulich. Wenn die Konditionen extern bekannt werden, könnte es dazu führen, dass unser jeweiliger Kooperationspartner die Vorteilsgewährung einstellt.
Mitarbeitervorteile.de vermittelt bei vielen TOP-Partnern exklusive und
zusätzliche Rabatte (z. B. dailydeal.de bis zu 80% + 10 %). Die Exklusiv- und Zusatz-Rabatte erhalten Sie nur, wenn Sie über unser Vorteilsportal (via Direktlink, Code-Eingabe oder telefonisch mit Stichwort/Code) bestellen oder buchen!
Wenn Sie als Bestandskunde bei unseren Partnern deren News-
letter erhalten und darüber bestellen, profitieren Sie nicht von den mitarbeitervorteile.de-Rabatten.
Bitte behandeln Sie alle Informationen über die Mitarbeiter-Konditionen vertraulich. Wenn die Konditionen extern bekannt werden, könnte es dazu führen, dass unser jeweiliger Kooperationspartner die Vorteilsgewährung einstellt.
Login-Hinweise
- Anmeldung/Login: Bitte geben Sie rechts in dem Feld "Anmelden"
im oberen Feld den Namen Ihres Unternehmens als Benutzernamen ein.
Im Feld darunter geben Sie das generelle Passwort ein. Das Passwort finden Sie in Ihrem Intranet oder Sie erhalten es auf Anforderung per Mail bei service@mitarbeitervorteile.de (bitte nennen Sie bei der Anfrage Ihr Unternehmen) oder per
Tel. 040 - 211 076 814 Mo. - Sa. 8.00 - 22.00 Uhr
Fax 040 - 211 076 816
Wenn Sie erfolgreich angemeldet sind, steht rechts "Abmelden" und
Sie werden unter "Herzlich Willkommen" als Mitarbeiter Ihres Unternehmens begrüßt.
- Falls Sie Mitarbeiter eines noch nicht angeschlossenen Unternehmens sind und die Vorteile gerne nutzen möchten, senden Sie uns bitte eine Mail mit einem Ansprechpartner aus dem Betriebsrat oder aus der Personalabteilung, damit wir Ihr Unternehmen freischalten können.
- Technischer Hinweis: Falls der Login nicht funktioniert, kann es an der Cookie-Einstellung liegen. Um die Seite mitarbeitervorteile.de nutzen zu können müssen 'cookies' im Internetbrowser aktiviert sein. Hier eine kleine Anleitung: Ganz oben im Explorer die Schaltfläche "EXTRAS" anklicken. In dem Menü das aufgeht, unten "Internetoptionen" anklicken. Es geht ein neues Fenster auf, dort haben Sie oben "Karteikartenreiter". Den mit der Aufschrift "Datenschutz" anklicken, den Schieberegler der dort auf der linken Seite ist, soweit nach unten schieben bis er auf "Niedrig" steht, (oft reicht "Mittel" auch schon aus). Nun "Übernehmen" dann "OK" rechts unten anklicken und das einloggen dürfte kein Problem mehr sein.
So funktioniert die Abwicklung
- Telefonisch: Bitte geben Sie bei Anfragen oder Buchungen/Bestellungen bei den Partnerunternehmen das aufgeführte Stichwort (z. B. Mitarbeitervorteile), die Code-Nr.
(falls vorgegeben) und Ihr Unternehmen an, damit wird sichergestellt, dass Sie die Ermäßigungen/Rabatte erhalten.
- Online-Information: Sie können Sie sich unter den aufgeführten
Web-Adressen informieren und dann telefonisch mit dem Stichwort
und Nennung Ihres Unternehmens buchen oder bestellen. Bitte
achten Sie dazu auf den Hinweis unter der jeweiligen Homepage.
- Online-Bestellung/Buchung: Sie erhalten die vereinbarten Rabatte bei Online-Bestellung/Buchung über Direktlinks als Abzug im Warenkorb, über die Eingabe eines Gutscheincodes oder nach Eintrag im Bemerkungsfeld von der Rechnung abgezogen. Bitte
achten Sie dazu auf den Hinweis unter der jeweiligen Partner-Homepage.
- Lokaler Einzelhandel: Sie erhalten Rabatte bei ausgewählten lokalen Partnerunternehmen gegen Nennung des Stichwortes "Mitarbeitervorteile", Ihres Unternehmens und Vorlage eines
PDF-Coupons (zum Ausdruck) in Verbindung mit Ihrem Mitarbeiterausweis oder Ihrer Visitenkarte.
Welche Vorteile bietet der Reiseservice?
Mitarbeiter erhalten auf Pauschal- und Last Minute-Reisen bei über 120 namhaften Veranstaltern 4 % Ermäßigung (auch zusätzlich zu Frühbucherrabatten) in Form einer Rückvergütung (ca. 4 Wochen
nach der Reise). Sie sparen damit 40 % der normalen Reisebüro-
provision. In Kombination mit dem objektiven Reisepreisvergleich (Best-Price) sind Ersparnisse bis zu einigen hundert Euro möglich.
Bei Spezialreisen, z. B. Länderreisen, Ski-, Golf-, Sprach- und Hausbootreisen sowie Ferienhäusern erhalten Mitarbeiter sogar 5% bis 7 % Ermäßigung (Ersparnis = 50% - 70 % der normalen Provision für Reisebüros), weil bei diesen Veranstaltern direkt gebucht werden kann. Bei Kreuzfahrten gibt es Ermäßigungen bis zu 50 % für Aktionsangebote und zusätzlich 4 % Rückvergütung.
nach der Reise). Sie sparen damit 40 % der normalen Reisebüro-
provision. In Kombination mit dem objektiven Reisepreisvergleich (Best-Price) sind Ersparnisse bis zu einigen hundert Euro möglich.
Bei Spezialreisen, z. B. Länderreisen, Ski-, Golf-, Sprach- und Hausbootreisen sowie Ferienhäusern erhalten Mitarbeiter sogar 5% bis 7 % Ermäßigung (Ersparnis = 50% - 70 % der normalen Provision für Reisebüros), weil bei diesen Veranstaltern direkt gebucht werden kann. Bei Kreuzfahrten gibt es Ermäßigungen bis zu 50 % für Aktionsangebote und zusätzlich 4 % Rückvergütung.
Reisebuchungen
Bitte geben Sie bei allen Anfragen und telefonischen Buchungen direkt bei den aufgeführten Veranstaltern das Stichwort "Mitarbeitervorteile" und die Code-Nr. (falls vorgegeben) sowie den Namen Ihres Unternehmens an, damit wird sichergestellt, dass Sie die vereinbarten Ermäßigungen erhalten.
Informationen zum Thema steuerlich-geldwerter Vorteil
Vorteile, die unser Programm Mitarbeitern aufgrund von Rabatten zuwenden kann, fallen nicht im Rahmen einer Einkunftsart an, so dass diese Vorteile grundsätzlich nicht der Lohn- und Einkommensteuer unterliegen. Dabei ist unterstellt, dass eine Firma oder ein Verbund keine Beiträge entrichten muß, damit deren Arbeitnehmer Vorteile erhalten. Die Nutzung von www.mitarbeitervorteile.de ist kostenlos.
Ein steuerlich geldwerter Vorteil liegt nur vor, wenn ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Leistungen erbringt (z.B. Jahreswagen) oder Arbeitnehmer Vorteile in Anspruch nehmen, die einem Rahmenvertrag durch Vermittlung des Arbeitgebers zugrunde liegen.
Steuerliche Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden BMF, 27.09.1993, IV B 6 - S 2334 - 152/93:
Zur steuerlichen Behandlung von Preisvorteilen, die den Arbeitnehmern bei der Nutzung oder dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen nicht unmittelbar vom Arbeitgeber eingeräumt werden, wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen: Eine Mitwirkung des Arbeitgebers an der Verschaffung von Preisvorteilen
ist nicht anzunehmen, wenn sich seine Beteiligung darauf beschränkt,
a) Angebote Dritter in seinem Betrieb bekanntzumachen oder
b) Angebote Dritter an die Arbeitnehmer seines Betriebs zu dulden oder
c) die Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer zu bescheinigen. An einer Mitwirkung des Arbeitgebers fehlt es auch dann, wenn bei der Verschaffung von Preisvorteilen allein eine vom Arbeitgeber unabhängige Selbsthilfeeinrichtung der Arbeitnehmer mitwirkt. Die Mitwirkung des Betriebsrates oder Personalrats an der Verschaffung von Preisvorteilen durch Dritte ist für die steuerliche Beurteilung dieser Vorteile dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen und führt allein nicht zur Annahme von Arbeitslohn.
Nach dem Einkommensteuergesetz sind bestimmte Sachleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die ansonsten zu versteuern wären, bis zu einem Jahresbetrag von 1.224 EUR steuerfrei. Hiervon werden insbesondere interne Mitarbeiterrabatte erfasst. Nicht darunter fallen Leistungen, die mit der Produktpalette des Arbeitgebers nichts zu tun haben.
Urteil des BFH VI R 164/01
Handelsblatt vom 20.11.2002
Ein steuerlich geldwerter Vorteil liegt nur vor, wenn ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Leistungen erbringt (z.B. Jahreswagen) oder Arbeitnehmer Vorteile in Anspruch nehmen, die einem Rahmenvertrag durch Vermittlung des Arbeitgebers zugrunde liegen.
Steuerliche Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden BMF, 27.09.1993, IV B 6 - S 2334 - 152/93:
Zur steuerlichen Behandlung von Preisvorteilen, die den Arbeitnehmern bei der Nutzung oder dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen nicht unmittelbar vom Arbeitgeber eingeräumt werden, wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen: Eine Mitwirkung des Arbeitgebers an der Verschaffung von Preisvorteilen
ist nicht anzunehmen, wenn sich seine Beteiligung darauf beschränkt,
a) Angebote Dritter in seinem Betrieb bekanntzumachen oder
b) Angebote Dritter an die Arbeitnehmer seines Betriebs zu dulden oder
c) die Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer zu bescheinigen. An einer Mitwirkung des Arbeitgebers fehlt es auch dann, wenn bei der Verschaffung von Preisvorteilen allein eine vom Arbeitgeber unabhängige Selbsthilfeeinrichtung der Arbeitnehmer mitwirkt. Die Mitwirkung des Betriebsrates oder Personalrats an der Verschaffung von Preisvorteilen durch Dritte ist für die steuerliche Beurteilung dieser Vorteile dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen und führt allein nicht zur Annahme von Arbeitslohn.
Nach dem Einkommensteuergesetz sind bestimmte Sachleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die ansonsten zu versteuern wären, bis zu einem Jahresbetrag von 1.224 EUR steuerfrei. Hiervon werden insbesondere interne Mitarbeiterrabatte erfasst. Nicht darunter fallen Leistungen, die mit der Produktpalette des Arbeitgebers nichts zu tun haben.
Urteil des BFH VI R 164/01
Handelsblatt vom 20.11.2002
Reklamationen
Wenn es bei der Bestellung, Buchung oder Abwicklung mit einem
Kooperationspartnerunternehmen Reklamationen, Unklarheiten oder Servicemängel gibt, kontakten Sie uns bitte umgehend per Telefon oder Mail.
Bitte teilen Sie uns folgende Informationen mit:
- Kooperationspartner
- Art der Bestellung oder Buchung/Vorgangsnummer
- Reklamationsursache
- Name des Ansprechpartners und Datum sowie
Uhrzeit des Kontaktes
Wir werden umgehend den Vorgang lückenlos aufklären, bearbeiten
und zu Ihrer Zufriedenheit abschließen.
Kooperationspartnerunternehmen Reklamationen, Unklarheiten oder Servicemängel gibt, kontakten Sie uns bitte umgehend per Telefon oder Mail.
Bitte teilen Sie uns folgende Informationen mit:
- Kooperationspartner
- Art der Bestellung oder Buchung/Vorgangsnummer
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- Name des Ansprechpartners und Datum sowie
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Wir werden umgehend den Vorgang lückenlos aufklären, bearbeiten
und zu Ihrer Zufriedenheit abschließen.
Für generelle Fragen oder Anregungen bitte anrufen, faxen oder mailen an:
Kay Westphalen Service-Providing
22529 Hamburg
Tel 040 - 45 000 662
Fax 040 - 554 474 67
info@mitarbeitervorteile.de
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Letzte Änderung:
02.12.2011
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